Geleitet von einem christlichen Menschenbild helfen unsere Betreuer geistig, seelisch und körperlich behinderten Menschen sowie psychisch Kranken,
die ganz oder teilweise unfähig sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu erledigen.
Diese Hilfe - kein Bevormunden - setzt da ein, wo der Betreute selbst nicht mehr handeln kann und hört da auf, wo er es noch bzw. wieder selbst kann.
In der Praxis bedeutet dies, dass wir uns z.B. um die Absicherung der finanziellen Situation, die Beantragung
von Unterstützung bei der Krankenkasse, dem Arbeits- und Sozialamt sowie weiteren Behörden kümmern.
Zu den weiteren Aufgaben gehört auch die Regulierung von Schulden, die Sicherstellung der ärztliche Versorgung
und einer würdigen Wohnsituation.
Voraussetzung für die Übernahme einer Betreuung ist jeweils eine Bestellung durch das Vormundschaftsgericht. Auf Ihren Wunsch sind wir bei der Kontaktaufnahme mit dem Vormundschaftsgericht behilflich.
Die bei uns tätigen Betreuer werden sorgfältig ausgewählt und regelmäßig weiter gebildet.
Wir arbeiten eng mit anderen karitativen Einrichtungen und Beratungsstellen zusammen, um die jeweils
beste Lösung für unsere Klienten zu finden.